Aha. Die Demokratne, die unser Volk beherrschen, sind also auf Zack und lassen nichts anbrennen

Mephistopheles, Mittwoch, 30.09.2020, 09:48 (vor 1306 Tagen) @ Hausmeister3740 Views

und dummerweise (2) 5. mit (5) verwechselt, wo wortwörtlich geschrieben steht:

(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.

Bezüglich der Änderungen dieses Gesetzes ist anzumerken:

Inkrafttreten der letzten Änderung: 30. März 2020; (Art. 6 G vom 19. Juni 2020)
Letzte Änderung durch: Art. 5 G vom 19. Juni 2020; (BGBl. I S. 1385, 1386)

& Gruß

HM

https://www.bundestag.de/resource/blob/414590/7c0ab6898529d2e6d7b123a894dbeb8f/wd-3-181...

Danke für die Info. Man sollte das überhaupt sehr viel mehr beachten, wann die Demokraten das Grundgesetz ändern und daraus Rückschlüsse ziehen, welche Agenda sie gerade verfolgen.

Intensiv beschäftigt habe ich mich nur mit den Notstandsgesetzgebung 1968, weil die Demokraten damals offenbar einen 3. WK auf der Agenda hatten. Dank der Friedfertigkeit der UdSSr ist dann aber nichts draus geworden :-D (Dabei gehöre ich zu denen, die 1968 noch an die Story von den Bösen Russen glaubten. Die historischen Ereignisse, insbesondere aber seit 09/11 2001, haben mich eines besseren belehrt).

Gruß Mephistopheles


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