Opt-out-Prinzip > WHO: Die Anwesenheit Ihres Kindes in der Schule gilt als “informierte Zustimmung” zur Impfung

tradi, Montag, 21.09.2020, 09:11 (vor 1314 Tagen) @ stocksorcerer2382 Views

https://uncut-news.ch/2020/09/17/who-die-anwesenheit-ihres-kindes-in-der-schule-gilt-al...

Im PDF der WHO mit dem Titel: “Überlegungen zur Zustimmung bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren” heißt es auf Seite 3 unter Absatz 3

Ein Verfahren der stillschweigenden Zustimmung, bei dem die Eltern durch soziale Mobilisierung und Kommunikation, manchmal auch durch direkt an die Eltern gerichtete Briefe, über die bevorstehende Impfung informiert werden. In der Folge gilt die physische Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen, mit oder ohne begleitenden Elternteil bei der Impfsitzung, als Einverständniserklärung. Diese Praxis basiert auf dem Opt-out-Prinzip, und von Eltern, die nicht in die Impfung einwilligen, wird implizit erwartet, dass sie Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ihr Kind oder Jugendlicher nicht an der Impfsitzung teilnimmt. Dazu kann auch gehören, das Kind oder den Jugendlichen an diesem Impftag nicht zur Schule zu schicken lassen, wenn die Impfstoffabgabe über Schulen erfolgt.

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Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
(Thomas Jefferson)


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