Dienendes Grundstück
Servus Zweistein!
Es gibt in deinem Fall ein beherrschendes und ein dienendes Grundstück. Also deines ist das dienende. Das Wegerecht gilt solange, wie es dem beherrschenden Grundstück zugute kommt ("Anlieger frei")
Wenn du das wirklich gerichtlich klären willst............. viel spass.
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Wenn da eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist, dann gilt der Wortlaut, der da steht. Eigentlich ganz einfach und trotzdem eine ewige Freude.
M.f.G.
Rotti
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Ich esse und trinke, also bin ich.