Dienendes Grundstück

Rotti, Pampa, Freitag, 04.09.2020, 08:46 (vor 1974 Tagen) @ Zweistein1983 Views

Servus Zweistein!

Es gibt in deinem Fall ein beherrschendes und ein dienendes Grundstück. Also deines ist das dienende. Das Wegerecht gilt solange, wie es dem beherrschenden Grundstück zugute kommt ("Anlieger frei")
Wenn du das wirklich gerichtlich klären willst............. viel spass. <img src=" />
Wenn da eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist, dann gilt der Wortlaut, der da steht. Eigentlich ganz einfach und trotzdem eine ewige Freude. [[zigarre]]

M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.


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