Ganz OT: Wegerecht
Hallo Gemeinde,
hat schon mal jemand persönlich oder als Jurist oder vom Hörensagen mit Wegerechten zu tun gehabt?
Es geht mir um die ganz harte Auslegung eines im Grundbuch eingetragenen Wegerechts.
Hart insofern, dass der Berechtigte das dienende Grundstück ohne zu halten oder zu parken zu queren hat.
Nur die Zuwegung ist erlaubt, man darf also nicht am Tor anhalten, um es zu öffnen. Man muss vorher das Tor zu Fuß öffnen, dann von der Strasse oder vom eigenen Grundstück dann am Stück über das Grundstück fahren, dann irgendwo anhalten und das Tor wieder zu Fuß schließen. Das sei zwar hart, aber juristisch nicht zu beanstanden, habe ich gelesen.
Kann das jemand so bestätigen?
Zweistein