Oh Jacques, leider völlig daneben

Zweistein, Donnerstag, 03.09.2020, 23:13 (vor 1977 Tagen) @ Jacques2328 Views

Mir geht es eigentlich nur um meine Ruhe, mehr nicht.
Vormals ein familiäres Grundstück, dann geteilt unter den Kindern (eins davon meine Frau), dann einer verstorben (der mit dem Haus an erster Stelle) und nun haben wir das Haus ganz vorn verkauft. Also 3 Häuser hintereinander.
Der Käufer und wir (also ich) völlig konform, aber das letzte Grundstück (Verwandschaft meiner Frau) macht die Probleme.
Sie haben Wegerecht, aber die Schwester der Grundstücksinhaberin hat dort einen Acker und glaubt deshalb, mit ihren Gäulen über unsere Grundstücke reiten zu dürfen. Sie hat kein Wegerecht, aber nutzt das ihrer Schwester sozusagen als Besucher.
Nächste Woche gehts vor Gericht, weil sich der Käufer des ersten Grundstücks das nicht gefallen lässt und ich ihn gegen die eigene Verwandschaft dabei unterstütze.
Nun will ich eigentlich nur wissen, ob ich bei einem negativen Urteil das Wegerecht knallhart mit den schon beschriebenen Konsequenzen eingrenzen kann (nicht halten und nicht parken). Dann nämlich hätte sich die Wegerechtsinhaberin selbst ein Bein gestellt.

Zweistein

Ja, es ist kompliziert, aber genau das liebe ich[[top]]


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