Die Urteile, die ich gelesen habe, besagen dass nicht gehalten werden darf
da Wegerecht nur Zuwegung bedeutet, die ja auch gewährt wird. In einem Urteil durfte jemand, der seine gehbehinderte Mutter aussteigen lassen wollte, nicht halten. Mir kam es hier darauf an, evtl. von einem praktischen Fall zu lesen.
Ein deutschen Juristen haben wir wohl nicht hier, jedenfalls keinen, der mit Wegerecht vertraut ist.
Ich möchte keine Rechtsberatung, sondern vielleicht nur eine Meinung, ob man das BGB so hart auslegen kann.
Ein Wegerecht ist schließlich schonend für das dienende Grundstück auszuüben.
Ich könnte da auch noch tiefer einsteigen, z.B. ob ein Wegerecht ein Reitrecht begründet mit den Folgen, dass das Tier dann auf meinem Grundstück auch einen Dunghaufen hinterläßt. Hätte ich das, auch nur zeitweise zu dulden?
Ich merke schon, Stoff für eine Jura-Doktorarbeit
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Bedanke mich aber schon für noch eintreffende Antworten
Zweistein