Und genau deswegen (mT)

DT, Samstag, 15.08.2020, 17:35 (vor 1993 Tagen) @ Durran3962 Views

macht man in den Kaufvertrag eine Klausel rein, daß er nur gültig ist und daß Verkaufabsicht nur besteht, wenn man an den und den Käufer verkauft.

Ist ebenfalls ein Problem bei ldw. Grundstücken, weil dort nach dem Prinzip "Ackerland in Bauernhand" u.U. der Bauernverband mitreden kann.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung