Und genau deswegen (mT)
macht man in den Kaufvertrag eine Klausel rein, daß er nur gültig ist und daß Verkaufabsicht nur besteht, wenn man an den und den Käufer verkauft.
Ist ebenfalls ein Problem bei ldw. Grundstücken, weil dort nach dem Prinzip "Ackerland in Bauernhand" u.U. der Bauernverband mitreden kann.