Ganz vorsichtig mit solchen Sachen!
Stichwort Vorkaufsrecht der Gemeinde. Ein zu tiefer Kaufpreis könnte schlafende Pferde wecken. Bei einer Kommune oder Gemeinde. Dann tritt nämlich diese im Rahmen des gesetzlichen Vorkaufsrechts in den Kaufvertrag ein und das Haus ist für den im Notarvertrag bestimmten Preis weg. Kommt zwar selten vor, aber es kommt vor. Ist vom Staat sicherlich auch so gemacht geworden um Steuersparmodelle zu verhindern.