Stimmt sehr wohl.
Zum einen wirst du keinen Notar finden, der Gold als Ersatzgeld in den Kaufvertrag schreibt.
Zum anderen wird so auch kein Grundbucheintrag als legaler Kauf erfolgen können.
Ein solcher Handel beim Handelsverbot für Gold ist dann illegal und wie bei jedem illegalen Geschäft dürfen die Beteiligten sich dabei nicht erwischen lassen sonst...
Diese Drohung sich mit seinem legal erhobenen Gold in den Bereich der Strafbarkeit zu bewegen, das verhindert dann den illegalen Handel nicht (siehe Drogen), macht es aber wie geschildert zu einem kriminellen Akt mit allen Folgen. Bist du für diesen wilden Ritt geeignet und bereit?
Ich bringe es mal auf den Punkt, übertrieben dargestellt aber trotzdem realitätsnah.
Im Kaufvertrag stehen tausend Euro für ein Haus welches Hunderttausend € wert ist und unter der Hand bekommt der Verkäufer dazu noch zwei Barren Gold vom Käufer. Das merkt dann keiner von den staatlichen Aufsichtsbehörden das da etwas faul ist? Eine einzige Zitterpartie wird dann daraus.
Aber was ist, wenn der Kaufvertrag ohne Barren unterschrieben ist, der Barren Gold aber unter der Hand nicht aushändigt wird, oder das Gold gefälschtes Gold ist, was wie Gold aussieht, wie Gold schwer ist, aber kein Vollgold ist? An wen will sich dann der Verkäufer wenden, um das Gold dann doch noch zu bekommen, wenn Gold als Handelsware beim Kauf verboten ist? An die Polizei und sich selber anzeigen.
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Der darum wissende Verkäufer, der Gold akzeptiert, der lässt sich dann auf eine Bezahlung mit Gold ein, von dem er weiß wie schwer es wird es in Geld zu verwandeln. So einen Blöden musst du erst einmal finden.