Jetzt bin ich zwar schon ziemlich lange vom gelobten Land weg

helmut-1, Siebenbürgen, Dienstag, 26.05.2020, 15:02 (vor 1402 Tagen) @ Bretti2481 Views

deshalb kenne ich nicht mehr die Details. Die haben auch Coronaeigenschaften, diese Details, - sie mutieren ständig.

Aber ich geb Dir den Tip, wie ich das immer gemacht habe, - nicht weil ich die Weisheit mit Löffel gefressen habe, sondern aus dem einfachen Beweggrund heraus, jedem, der hier was fragt, solange ich in der Lage dazu bin, eine vernünftige Antwort zu geben. Auch als Nichtfachmann, als Mensch vom Bau.

Ich habe den Sachbearbeiter für meine ESt.Erklärung ausfindig gemacht und habe dann einen Gesprächstermin vereinbart. Hab dem mein Anliegen vorgetragen (das ist gratis) und ihn um das Aufzeigen der legalen Möglichkeit gebeten, das oder das steuerlich geltend zu machen.

Was viele nicht wissen: Das FA resp. deren Mitarbeiter sind lt. Gesetz verpflichtet, den Steuerzahler zu seinem Vorteil zu beraten. Tun sie das nicht und man weist es ihnen nach, dann bezahlen sie die Folgen aus ihrer eigenen Tasche. Weder der Staat als Arbeitgeber, noch die Beamtenversicherung springt dafür ein.

Natürlich stellt sich die Frage, wie man einem FA-Beamten dann eine falsche Auskunft nachweisen kann. Heute geht das einfach per Mail, früher trippelte ich zum Finanzamt und ließ mir auf meine Kopie des Schreibens, das ich dort abgegeben habe, einen Eingangsstempel draufmachen. Was stand in dem Schreiben:

Sehr geehrter Herr...., ich bedanke mich vielmals für Ihre Auskunft zum Problem ...xy.. Sicher haben Sie gemerkt, dass ich in diesen Dingen nicht bewandert bin. Um sicher zu gehen, dass ich nichts falsch verstanden habe, möchte ich nochmals das Ergebnis des Gesprächs wiederholen: ..........(wesentliche Punkte)..........
Für den Fall, dass ich etwas falsch verstanden haben sollte, bitte ich um Berichtigung.

Mit freundlichen Grüßen

Das machte ich laufend, - nur ein einziges Mal kam eine kleine Korrektur. Der Vorteil bei dieser Sache: Es kostet nichts und man kann absolut sicher sein, dass dann der modus vivendi, den man gewissermaßen mit dem Beamten ausgehandelt hat, bei der St.Erklärung ohne Rückfragen abgehakt wird.


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