Leihe trifft's nicht, es handelt sich um ein Sachdarlehen

Hardy, der Student, Dienstag, 17.03.2020, 20:13 (vor 2352 Tagen) @ Talleyrand1644 Views

Nicht verzagen, Cordula fragen:

"Der Begriff der „Leihe“ in diesem Zusammenhang ist missverständlich, da der Entleiher das Eigentum an den Wertpapieren erwirbt und nur Wertpapiere gleicher Gattung besorgen und zurückgeben muss. Es handelt sich um ein Sachdarlehen gemäß § 607 ff. BGB. Vgl. auch § 54ff. Investmentgesetz (InvG)."

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/leerverkauf-37121/version-260564

So sind sie, die Ökonomen, so lieben wir sie... [[freude]]


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