Danke und Antwort

QuerDenker, Dienstag, 17.03.2020, 18:50 (vor 2160 Tagen) @ Talleyrand1326 Views

Servus Talleyrand,

vielen Dank für die ausführliche Darstellung!

Aber mir geht es weniger um Moral, sondern um das Phänomen.

Bei einem Leerverkauf existiert die Aktie doch; der Verkäufer leiht sie sich (von seinem Broker), um sie dann zu verkaufen. Am Ende kauft er sie zurück und gibt sie dann dem Verleiher zurück. Es ist lediglich die Reihenfolge Kaufen-Verkaufen umgekehrt worden.
Was heißt hier also "leeres Lieferversprechen?"

Ich versuche das Phänomen' einmal anders darzustellen:

Der Broker oder sonstwer verleiht - sic! - die Aktie an dich.
Du hast also einen Vertrag auf Rückgabe der Aktie zum Termin x.
Und Du hast also verschärfend bzgl. der weiteren Ausführung KEINE Kaufabsicht.
Du verkaufst nun diese Aktie, die Du zwar 'in Besitz' hast, aber eben 'nicht Eigentümer' bist.
Bei allem - wohl (warum auch immer) ungleich Aktie - beginnt ja wohl hier bereits idR der Aspekt 'Straftat'!
Mit etwas Glück erhältst Du diese fristgerecht zurück - aber was passiert bei 'Börsenferien'/Handelsaussetzung (aktuell ein Thema) oder 'so komischen Marktverhältnissen', dass kein (Rück-)Verkauf möglich ist usw.?

Gedankenspiele:
Machst man sowas bei Autoverleihern oder Büchereien usw. auch? [[lach]]
Oder verbrieft man den (Weiter-)Verkauf eines Grundstück auch _vor_ dem Kauf (verschärfend: ohne den Kauf _vorher_ in die Wege geleitet zu haben!)... [[zigarre]]


Versteht Du jetzt, was ich meine?

Ich will 'nur' verstehen, warum für Aktien, die sonst ja klar definierten 'Eigentumsrechte' speziell für den Verleiher plötzlich nicht gelten sollen.

Also: ohne Spekulanten fehlt den Hedgern, also den Produzenten, die ihr Geschäft absichern wollen, die Gegenpartei.

Aber 'Spekulanten' gibt es auch ohne Leerverkaufsschemata.
Und zum 'Hedgen' reicht ja eine 'Wette' auf gegensinnige Marktverläufe.

Grüße

QuerDenker

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