Eigentum auf Zeit
Der Broker oder sonstwer verleiht - sic! - die Aktie an dich.
Du hast also einen Vertrag auf Rückgabe der Aktie zum Termin x.
bei Aktien gibt es soweit mir bekannt keinen Fälligkeitstermin.
Und Du hast also verschärfend bzgl. der weiteren Ausführung KEINE Kaufabsicht.
Du verkaufst nun diese Aktie, die Du zwar 'in Besitz' hast, aber eben 'nicht Eigentümer' bist.
Mieter haben auch keine Kaufabsicht (der Wohnung), und sie können untervermieten. Wäre analog dazu.
Oder wie wäre es damit: ich bin Eigentümer auf Zeit und trage in dieser Zeit das volle Kursrisiko. Der Verleiher bezieht eine Verleihgebühr und trägt keinerlei Risiken. Im Notfall, wenn der Aktienkurs soweit steigt, daß mein gesamtes Depot droht, unter den Kurs der Aktie zu fallen, ist er berechtigt, mein Depot zu verkaufen (bzw zwingt mich mit dem Margin Call dazu) und den Short einzudecken, damit er seine Aktie zurückerhält.
Bei allem - wohl (warum auch immer) ungleich Aktie - beginnt ja wohl hier bereits idR der Aspekt 'Straftat'!
interessante Perspektive: Frage, was darf man mit geliehenem, geleasten, gemieteten Gut machen und was nicht?
Ich darf in meiner gemieteten Wohnung Fremden gegenüber als Hausherr, quasi Eigentümer auftreten, z.B. Notwehr, Verbot der Hausdurchsuchung ohne richter. Beschluß.
Oder anders gesagt: ich beschädige die Aktie ja nicht, die ich mir ausleihe, ich gebe sie dem Entleiher unversehrt zurück, und ich zahle dafür, sie zu "mieten". Warum sollte das gegen unser Rechtsempfinden verstoßen.
Dasselbe passiert im Übrigen, wenn wir Geld verleihen, also z.B. eine Staatsanleihe "kaufen". Der Staat macht mit dem Geld, was er will, bezahlt uns für den Liquiditätsverzicht und ist verpflichtet, zur Fälligkeit zurückzuzahlen.
Mit etwas Glück erhältst Du diese fristgerecht zurück - aber was passiert bei 'Börsenferien'/Handelsaussetzung (aktuell ein Thema) oder 'so komischen Marktverhältnissen', dass kein (Rück-)Verkauf möglich ist usw.?
Keine Ahnung. Ich gehe davon aus, daß der Verleiher, also die Bank am längeren Hebel sitzt und seine Aktie in jedem Fall wiederbekommt, notfalls eben durch Zwangsliquidierung meines Kontos und dann Rückkauf der Aktie.