Zusatz: der Lastenabwurf als Versicherungsgeschäft der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU)

Yellow++, Montag, 14.01.2019, 21:55 (vor 2142 Tagen) @ Yellow++5548 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 14.01.2019, 22:25

Die Vereinbarung der EVUs mit den Großverbrauchern der Metallindustrie lässt sich als eine Art Versicherungsgeschäft auffassen. Die EVUs überlässt den Großverbrauchern den Strom etwas billiger, was die zu zahlende Prämie der EVUs an die Großverbraucher ist. Wenn es zu Störungen im Versorgungsnetz kommt, die durch einen Lastenabwurf behoben werden können, dann können die EVUs im Gegenzug verlangen, dass die Großverbraucher ihre Produktion unterbrechen müssen und damit keinen Strom während der Unterbrechung verbrauchen. Durch den Ausbau der alternativen Energien (dieser Schrotthaufen mit Störgrößeneinspeisung) wird vom Lastenabwurf so oft Gebrauch gemacht, dass die Rechnung des beschriebenen „Versicherungsgeschäftes“ auf der Seite der Großverbraucher nicht mehr aufgeht. Genau diese zu hohe Zahl der Abschaltungen wird bei dem Artikel der FAZ kritisiert.
Die Kombination aus Grundlastdeckung, Spitzenlastdeckung und Lastenabwurf erzeugt die Netzstabilität, die garantiert, dass jederzeit Licht schaltbar ist und ein Gerät an der Steckdose anschließbar ist.

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Mit Grüßen
Yellow++

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