Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät?

Literaturhinweis, Montag, 29.05.2017, 11:15 (vor 2740 Tagen) @ FOX-NEWS8488 Views

Muß dann der Anschlußinhaber keinen Gasverbrauch bezahlen, war er doch nicht Nutznießer des verbrauchten Gases?

Sollte das Gaswerk nicht vielleicht auch noch vorbeikommen, das Ei ersetzen und die Pfanne spülen?

"Es gab vor vielen Jahrzehnten mal den Fall, da brach jemand bei einer Familie ein, die in Urlaub war, rief eine teure Nummer an, legte den Hörer daneben und verschwand. Bis zur Rückkunft waren mehrere tausend Mark Telefongebühren aufgelaufen. Auch da geschah die "Leistungsentnahme" im Verantwortungsbereich des Anschlußinhabers!"
Meine Frage dazu:
"Welche Umsicht muss man als urlaubender Anschlussinhaber walten lassen?"

Grundsätzlich ist der Anschlußinhaber "näher dran", als der Gasversorger. Wer muß denn den Schaden ersetzen, wenn jemand in die Bank einbricht und Dein Schließfach aufbricht? In der Regel die Bank, denn die hatte die Möglichkeit, es zu verhindern, hatte den Gewahrsam und Sorgfaltspflichten.

Da ist keine Rede von wahlwiederholenden Kleinkindern! Übrigens: Beinhaltet diese Umsicht auch den Telefonverteiler im Keller eines Mietshauses?

Natürlich. Nochmal: wer von den Betrieben würde denn noch Leitungen in ein Haus verlegen, wenn er gewärtigen müßte, jeder könnte sich herausreden, daß jemand anders der Leistungsempfänger sei?

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