Nachtrag: VORSICHT - Vorläufige Vollstreckbarkeit?

Literaturhinweis, Samstag, 27.05.2017, 21:34 (vor 2738 Tagen) @ aliter9332 Views

Der Vorbeitrag ist ja leider sehr unvollständig, was Ablauf und Stand des Verfahrens betrifft, ich kann also nur raten:

1) Entweder das Ganze war vor dem Amtsgericht anhängig, der Prozeß wurde verloren und der Vorbeitrag beschreibt nun eine evtl. Berufung.

2) Oder die Erstinstanz war bereits das Landgericht, was vom Zuständigkeitsstreitwert

kamen nach weiteren 2 Jahren hohe Rechnungen und ein Mahnbescheid über eine nunmehr 5-stellige Summe

her logisch erscheint (und da herrscht Anwaltszwang).

Dann war die jetzt berichtete Verhandlung

In der Verhandlung (ohne mich) teilte der Anwalt mir nachher kleinlaut mit, habe der Richter sich entschlossen gezeigt, dem EVU Recht zu geben

vermutlich nur der sog. "frühe erste Termin".

Und die

Folgeverhandlung ... Ende Juni

ist dann der eigentliche Verhandlungstermin, in dem dann in aller Regel auch bereits das Urteil gesprochen oder wenig später in einem reinen Verkündungstermin verlesen und dann zugestellt wird.

Wichtig erscheint mir aber folgendes:

In aller Regel wird ein solches Zivil-Urteil, auch wenn es noch weiter angefochten werden kann, also noch nicht rechtskräftig ist, für "vorläufig vollstreckbar" erklärt.

Damit darf der obsiegende Prozeßgegner bereits in Dein Vermögen vollstrecken (etwa Kontopfändung, Pfandsiegel auf dem Rembrandt im Wohnzimmer, Taschenpfändung u.a.). Er muß dafür allerdings i.d.R. in mindestens derselben Höhe "Sicherheit leisten", denn es könnte ja sein, die Entscheidung wird in der nächsten Instanz zugunsten der erstunterlegenen Prozeßpartei wieder aufgehoben.

Warum macht ein Gläubiger das dann? Weil er weiß, daß er immerhin das in Händen hält, was der Schuldner ansonsten bis zur Rechtskraft noch "durchbringen" oder verstecken könnte.

Diese Vollstreckungen erfolgen oft -je nach Aggressivität des Gläubigers oder dessen Anwälten- "aus heiterem Himmel" und eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber oder eine Drittschuldnererklärung an andere Mieter kann ganz schön rufschädlich sein.

Man sieht also, warum es Anwälte gibt: die Berichte des Nichtjuristen sind selbst für den Phantasievollsten kaum zu enträtseln und damit kann jeder 'Rat' die Sache nicht nur besser, sondern geradesogut auch schlimmer machen.

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