Ich würde es nicht gar so hoch hängen

Literaturhinweis, Samstag, 27.05.2017, 22:14 (vor 2738 Tagen) @ SevenSamurai9213 Views

Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen. Gegen eine Rechtsabteilung einer grossen Firma hat mein keine Chance.

Das klingt jetzt gar so, als wolle das Gaswerrk @aliter wegen Lieferungen in Anspruch nehmen, die er nicht erhalten hat.

Dem ist aber nunmal nicht so.

Und: Was ist mit den existenzbedrohenden Sammelklagen?

Ich finde diese Sichtweise in der (deutschen) Realität kaum bestätigt.

Hier hat jemand Gas aus einem Netz entnommen, ohne bezahlen zu wollen. Das ist analog Ladendiebstahl. Und der Vermieter hat weggeschaut. So sieht das aus Sicht des Gaswerks aus.

Es gab vor vielen Jahrzehnten mal den Fall, da brach jemand bei einer Familie ein, die in Urlaub war, rief eine teure Nummer an, legte den Hörer daneben und verschwand. Bis zur Rückkunft waren mehrere tausend Mark Telefongebühren aufgelaufen. Auch da geschah die "Leistungsentnahme" im Verantwortungsbereich des Anschlußinhabers!

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung