Du führtest an:

FOX-NEWS, fair and balanced, Montag, 29.05.2017, 10:08 (vor 2736 Tagen) @ Literaturhinweis8357 Views

"Es gab vor vielen Jahrzehnten mal den Fall, da brach jemand bei einer Familie ein, die in Urlaub war, rief eine teure Nummer an, legte den Hörer daneben und verschwand. Bis zur Rückkunft waren mehrere tausend Mark Telefongebühren aufgelaufen. Auch da geschah die "Leistungsentnahme" im Verantwortungsbereich des Anschlußinhabers!"

Meine Frage dazu:

"Welche Umsicht muss man als urlaubender Anschlussinhaber walten lassen?"

Da ist keine Rede von wahlwiederholenden Kleinkindern! Übrigens: Beinhaltet diese Umsicht auch den Telefonverteiler im Keller eines Mietshauses?

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Läuft in Deutschland ...


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