Laß' gut sein - Du hast das Problem nicht verstanden
Nach Deiner Logik wäre auch ein Autovermieter für geprellte Tankstellenrechnungen der Mieter haftbar zu machen. Schließlich hat er sich einen "von vornherein zahlungsunwilligen Mieter in den Pelz" gesetzt.
Eben nicht. Stromanschlüsse werden üblicherweise vom Mieter beantragt, Wasser- und Gasanschlüsse, ebenso wie Müllabfuhr, nicht.
Ü_B_L_I_C_H_E_R_W_E_I_S_E ...
Oder warum ist der Anwalt so kleinlaut?
Wenn im Einzelfall etwas anderes gelten soll, muß das irgendwo geregelt sein, ansonsten gelten die "ortsüblichen Gepflogenheiten".
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