Rechtsverhältnis
Vielen Dank für die rege Teilnahme, aber wie ich schrieb, geht es um sehr hohe Summen, sodass ich nicht alle möglichen anderen Konstellationen erörtern möchte, sondern versuche ggf. dem Anwalt auf die Sprünge zu helfen oder dem Gericht Argumente entgegenzuhalten.
Zur Sachlage, von ETW war keine Rede, auch nicht von gemeinsamen Gaszähler. Ich hatte zu dem Zeitpunkt an 3 Parteien vermietet, jeder hat einen Gaszähler und eine eigenen Heizung. Normalerweise gibt es vertraglich da keine Probleme, da das EVU sich an die Mieter hält. In dem strittigen Fall des EG-Mieters (Sozialfall..) hat er sich damals offensichtlich nicht an das EVU gewendet. Ich räume ein, dass ich versäumt habe, meinerseits das EVU zu informieren.
Viel wichtiger ist für mich, dass ich als ich erstmals vom EVU informiert wurde, dass der Mieter jahrelang nicht zahlte (ohne Konsequenz des EVUs!) sofort (!) schriftlich auf dessen Zahlungspflicht hinwies und hilfsweise, falls ein Vertrag mit mir existieren sollte, kündigte.
Eine andere Möglichkeit hatte ich gar nicht. Der Gaszähler, der zu der Wohnung gehört, ist Eigentum des EVUs, den durfte ich nicht ausbauen und die Leitung verblomben, das wäre die einzige Möglichkeit, Gaszufuhr zu verhindern, das darf nur das EVU.
Auf diese Kündigung hat das EVU nicht reagiert, sondern hat nach meiner Kündigung 3 Jahre lang weiter geliefert, dem Mieter Rechnungen geschrieben, als der nicht zahlte nach dieser Zeit die Forderung gegen mich geltend gemacht.
So ist der Sachstand. Ich suche nun Argumente, die ich dem EVU wegen den Umgang mit meiner Kündigung juristisch um die Ohren schlagen kann. So ist der Sachstand.