Gegenbeispiel: Störerhaftung bei File Sharing.

FOX-NEWS, fair and balanced, Montag, 29.05.2017, 10:29 (vor 2736 Tagen) @ Literaturhinweis8360 Views

Was in DEINEN vier Wänden vor sich geht, dafür haftest Du.

Unzulässige Generalaussage!

Wenn DU gestern nach Hongkong teuer telefoniert hat und wenn Dein
Dreijähriger HEUTE auf Wahlwiederholung drückt und Du merkst es nicht,
und dort hebt der Dreijährige des Anschlußinhabers ab und legt nicht
wieder auf und BEIDE merkt Ihr es nicht und fahrt vier Wochen in Urlaub,
dann zahlst DU die Rechnung.

Und die Gegenstelle in Hongkong wartet natürlich vier Wochen lang darauf, daß endlich jemand auf der offenen Leitung spricht. [[freude]]

Wer denn sonst?

Bei File Sharing haften die Kinder/Jugendlichen/Besucher, wenn sie die Übeltäter sind.

--
[image]
Läuft in Deutschland ...


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