Danke, langsam wirds klarer

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 17.08.2025, 15:40 (vor 116 Tagen) @ Dieter1617 Views
bearbeitet von helmut-1, Sonntag, 17.08.2025, 15:46

Gefällt mir, Deine Ausdrucksweise: mal in laienhafter leicht verständlicher Ausdrucksweise
Vorschlag, bleiben wir dabei.

Zusammengefasst:

Sowohl als Bilanzpflichtiger, aber auch als Einzelunternehmer unter 600.000 € Umsatz, also nur zur Einnahmen-Überschussrechnung verpflichtet, gibt es bei einem Wegzug zwei Kriterien, so wie ich das nun erkenne:

Alles, was im Betriebsinventar offiziell eingetragen ist, auch, wenn es nicht verkauft, sondern ins Ausland vom Einzelunternehmer mitgenommen wird, muss versteuert werden. Wenn es schon lange abgeschrieben ist und mit 1 Euro in der Inventur steht, wird es plötzlich zu neuem Leben erweckt und vom Finanzamt geschätzt. D.h., dass z.B. eine Fräse, die bei der Anschaffung mal 2.000 Euro gekostet hat und mittlerweile 10 Jahre alt ist, dann auf 1.000 Euro geschätzt werden könnte, obwohl mir auch bei einem Internetverkauf niemand diese Summe dafür geben würde.

Richtig?

Das bedeutet, dass man danach trachten muss, dass vorher jeder Schraubenzieher offiziell für ein Butterbrot verkauft werden sollte, aber mit Nachweis, und dass dann nichts mehr vorhanden ist.

Richtig?

Dazu kommt der Begriff der "gemeinen Wertermittlung" eines Betriebes. Der gemeine Wert entspricht dem Verkehrswert, also dem Preis, der sich am Markt für den Betrieb ergeben würde. Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es vielleicht einen kleinen Kundenstamm, und wie man den dann beziffert, das weiß der Geier. Bei Dienstleistern wie z.B. bei einem Gartengestalter ist das sowieso illusorisch, weil die Kunden in den seltensten Fällen erhalten bleiben, wenn plötzlich ein neues Gesicht als Chef in der Türe steht.

Kommt noch der jährliche Gewinn in Betracht, der in den letzten Jahren erzielt wurde. Ist das dann die Berechnungsgrundlage für den gemeinen Wert? Wenn vorher schon alles verkauft wurde und so gut wie nichts mehr als Betriebsinventar vorhanden ist, auch keine Materialien oder Betriebsstoffe, Fahrzeuge und Immobilien sowieso nicht (er hat auf gemieteten/gepachteten Grundstücken sein Unwesen getrieben), welchen Wert kann dann das Finanzamt ansetzen?

Kein normaler Mensch würde dann so einen Betrieb gegen Geldzahlung erwerben, da fängt er lieber mit 0 an und würde die Investitionsvorteile einheimsen. Denke ich mir.

Richtig?

Mach mir den Gefallen und gib mir auch darauf eine Antwort, dann denke ich, das mein Wissensdrang erfüllt ist. Aber schon jetzt mal danke für Deine Erklärungen.

PS: Aber es ist anzuraten, dass man auch dann, wenn man sein Zeug ins Ausland verbracht hat und den Betrieb abgemeldet hat, trotzdem einen proforma-Wohnsitz in Deutschland behält?

Da habe ich einen Fehler gemacht, denn ich habe damals meinen Wohnsitz abemeldet. Die Folge: Obwohl ich unter der Einkommensgrenze der Versteuerung der Rente liege, bekam ich nun einen Bescheid vom Finanzamt für eine immense Nachzahlung, weil man in dem Fall, wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat, für jeden Euro Steuern zahlen muss. Werde mich deshalb wieder anmelden.


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