Vielleicht hast Du recht, aber
der Gesetzestext ist mehr als irritierend.
Nachzulesen hier:
Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses
https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html
Im Video ist die Rede davon, (ich zitiere)
"dass der Staat den Wert dieses Handwerksbetriebes schätzt, meistens sehr sehr hoch ansetzt, und darauf muss ich dann Steuern zahlen..."
Jetzt könnte man aus dem Bericht von Wise (https://wise.com/de/blog/wegzugsbesteuerung) entnehmen, dass es sich dabei um juristische Personen handelt, also wenn ein kleiner Handwerksbetrieb als GMBH geführt wird. Beim Wegzug - oder danach - wird die GMBH dann aufgelöst, und was passiert dann mit den Maschinen und Geräten, die alle abgeschrieben sind und mit 1 DM resp. 1 Euro in den Büchern stehen? Wenn ich das richtig verstehe, wird dann der aktuelle Wert geschätzt und ich muss, wenn ich alleiniger Anteilseigner dieser GMBH bin, darauf eine Steuer bezahlen, die bis zu 45% gehen kann.
Gut, das könnte man mit vorherigen Fiktiv-Verkäufen zu einem "Alteisenpreis" umgehen, - dann ist halt am Schluss nichts mehr da.
Was irritiert mich dabei:
Der Gesetzestext (§ 6), wo man bei der Definition folgendes lesen kann:
(1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und Umwandlungssteuergesetzes stehen bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes zum gemeinen Wert gleich
1.die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts,
Weiter unten steht dann:
Im Fall des Satzes 1 gelten die Anteile vom Steuerpflichtigen oder, bei unentgeltlicher Übertragung, von dessen Rechtsnachfolger als zum gemeinen Wert erworben, soweit die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Steuer entrichtet worden ist; andernfalls gelten diese weiterhin als zu den ursprünglichen Anschaffungskosten erworben.
Verstehe ich so: Wenn ich z.B. eine Schlagschere, die schon lange abgeschrieben ist, beim Betriebsumzug dem Nachbarn schenke, weil ich die nicht ins andere Land mitnehmen will, dann setzt das Finanzamt dafür den Wert an, zu dem das Ding irgendwann erworben wurde, und darauf muss ich Steuer bezahlen. Richtig?
Aber das macht mich nun stutzig:
(2) Unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1 sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbeständen insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes gewesen sind.
Das heißt doch im Klartext, dass es da nicht nur um die kleinen GMBHs oder GDBRs geht, sondern auch um die Alleinhafterbetriebe (Einzelunternehmen).
Um meine Irritation an meinem Beispiel zu verdeutlichen:
Damals, in der Zeit von 1997 - 2003, habe ich 6 Jahre lang all mein Hab und Gut des Betriebes und auch des Hausstandes nach Rumänien transportiert. Das waren (weiß nicht mehr so genau) ca. 12 - 14 Fernlastzüge, und dazu habe ich auch die kleineren Fahrzeuge und Anhänger immer vollbeladen und nach RO gebracht, als Selbstfahrer. Mindestens 15 PKW, 8 Anhänger, 5 Transporter, etc. etc. Eine Zeitlang habe ich die Dinger in RO noch mit deutscher Nummer gefahren, dann wurde alles bei der Zulassungsstelle in Deutschland abgemeldet.
In diesen 6 Jahren habe ich aber weiter gearbeitet, um diesen ganzen Spaß zu finanzieren, weil ich das alles ohne Bank gemacht habe. Aber in die Einnahmen-Ausgabenrechnung sind auch sämtliche Kosten als Betriebsausgabe mit eingeflossen, die in Deutschland bezahlt wurden (Verladekosten, Sprit, etc.). Nur die Kosten für die ausländischen Firmen (die LKWs waren rumänische Firmen, weil die deutlich billiger waren) habe ich nicht angesetzt.
Am Schluss wurde dann der Betrieb abgemeldet, genauso wie der Wohnsitz. Damit hatte sich der Lack. Eine Zeitlang hatte ich noch ein Postfach in der Stadt meines alten Wohnsitzes, wo ein Bekannter immer mal nachgesehen hat, ob da was Wichtiges drin ist, war aber nicht der Fall.
Nun konkret: Du meinst, dass das heute genauso noch möglich ist (auf legale Art) und sich durch das neue Gesetz da nichts geändert hat?
Ich hatte da meine Bedenken, - aber vielleicht habe ich das Ganze auch falsch verstanden.