Wegzugsteuer = grundlos aufregen
Hallo Helmut,
das was in vielen Kreisen Wegzugsteuer benannt wird, ist ein ganz normaler Vorgang, kein Grund für irgend eine besondere Aufregung, abgesehen davon, daß das Steuerwesen insgesamt als Verbrechen anzusehen ist.
Es ist schlicht die Auflösung stiller Reserven bei Kapitalgesellschaften oder Anteilen an solchen, sowie bislang nicht versteuerter Gewinne z.B. bei Fonds im Privatvermögen. Würden diese stillen Reserven beim Verlassen der dt. Steuerpflicht nicht aufgelöst, hätten diejenigen, die auswandern einen erheblichen Steuervorteil gegenüber Inländern, die ggf. aus Kapitalgesellschaften ausscheiden wollen.
Es wäre ansonsten auch eine Bevorteilung von Kapitalgesellschaften gegenüber vollhaftenden Gesellschaften und Einzelunternehmern oder Selbständigen.
Eine Wegzugsteuer, die m.E. diesen Namen nicht verdient, läuft absolut konform mit der normalen Steuerlogik und ist wirklich nicht sonderlich erwähnenswert.
Der Skandal liegt ganz woanders, nämlich daß wir eine Gesamt-Steuerquote haben, die deutlich über 10% liegt.
Gruß Dieter
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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.