Bei Aufgabe eines Betriebes, einer selbst. Tätigkeit, eines landw. Betriebes ....
Hallo Helmut,
mal in laienhafter leicht verständlicher Ausdrucksweise:
Bei Aufgabe (ohne Verkauf) eines Betriebes, einer selbst. Tätigkeit, eines landw. Betriebes die bilanzieren ist der "Gemeine Wert" zu ermitteln. (Dürfte Dir bekannt sein.)
Dieser gemeine Wert entspricht einem fiktiven Verkaufspreis, der anzunehmen ist, wenn der Gesamtbetrieb verkauft würde (identischer Wert, wie bei Entnahmen). Verglichen mit dem Wert, der sich aus den bisherigen Bilanzwerten ergibt entsteht ein Unterschiedsbetrag, der dann einen steuerlichen Gewinn oder auch steuerlichen Verlust ergibt. In den allermeisten Fällen ergibt sich ein steuerlicher Gewinn, da die laufenden Abschreibungen, die die Steuer minderten, höher ausfallen, als der tatsächliche Wertverlust der Güter, zumal man auch vorher die Möglichkeit hatte, außergewöhnliche Wertverluste steuerlich geltend zu machen.
(Ich konnte meine Betriebsaufgaben (hatte einfach aufgehört ohne zu verkaufen, das entspricht inetwa dem als würde man auswandern) unter Zuhilfenahme eines befreundeten Sachverständigen so gestalten, daß nur bei einer Fa. ein Aufgabegewinn entstand. (Es ist immer eine Frage der Bewertung.))
Wenn vorm Auswandern die geschäftlichen Tätigkeiten aufgegeben werden, wird exakt wie oben verfahren. Wer auswandert, aber immer noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt (z.B. weil er einen Schlüssel zur Wohnung seiner Kinder oder einer Bekannten hat und dort jederzeit wohnen könnte, nicht muß), bei dem ändert sich überhaupt nichts.
Wer auswandert und die unbeschr. Steuerpflicht verläßt, bei dem sagt die Gesetzgebung, daß er die steuerlichen Vorteile (Unterschiedsbetrag zwischen Bilanzwert und Gemeinem Wert, durch hohe Abschreibungen gegenüber des tatsächlichen Wertverlustes) nicht ins neue Steuerland übertragen darf.
Das ist eigentlich schon alles. Auch wenn sich das im Gesetzestext sehr eigenartig liest.
Gruß Dieter
PS: Bei Selbständigen, Kleinunternehmern mit Einnahme-Überschußrechnung, also ohne Bilanzierung, läuft das Prinzip identisch. Kapitalgesellschaften haben zu bilanzieren.
Werden Güter verkauft aus dem Betriebsvermögen, gilt der Verkaufspreis, wird der Gesamtbetrieb verkauft gilt dieser natürlich. Verkaufspreis im Vergleich zum Bilanzwert ergibt einen steuerlichen Gewinn oder Verlust. Wird verschenkt oder entnommen, muß die Finanzverwaltung von einem fiktiven Wert ausgehen, der best. Regularien unterliegt.
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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.