Du kannst es drehen und wenden

D-Marker, Rostock (MV), Sonntag, 17.08.2025, 11:59 (vor 116 Tagen) @ Dieter1842 Views
bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 17.08.2025, 12:13

wie Du willst.

Es gibt nur 2 sichere Dinge auf der (jetzigen) Welt:
Der Tod und die Steuer.

Und was das Finanzamt von den Lebenden nicht bekommt, holt es sich von den Toten (z.B. Erbschaftssteuer).

Betriebsaufgabe, wer da nicht aufpasst, da kann schon eine gewaltige Nachzahlung kommen.
Sollte man mit einem cleveren Steuerberater langfristig vorher besprechen.

"Betriebsaufgabe ist keine sinnvolle Alternative zum Verkauf oder der Vererbung"

(Ziemlich weit unten im Link)


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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