Hier der Grundgesetz Artikel zur Einberufung des Bundestags (mL)
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_39.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 39
(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
(3) Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.
Vermietertagebuch dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=xOVOYK9qC6A
Was mir gerade bei "Bundestagspräsident" auffällt: Das GG ist noch nicht gegendert. Das haben die Grünen wohl als weitere Forderung an Merz vergessen.