Juristisch ist das aber in diesem Fall anders

D-Marker, Sonntag, 16.03.2025, 16:13 (vor 13 Stunden, 5 Minuten) @ FredMeyer1073 Views

Nach Art. 39 GG endet die Wahlperiode des Bundestages mit der Auflösung (z. B. durch den Bundespräsidenten nach Art. 68 GG oder Art. 63 Abs. 4 GG). Ab diesem Zeitpunkt gilt der Bundestag als „aufgelöst“, was folgende Konsequenzen hat:

Keine Gesetzgebungskompetenz mehr: Der Bundestag kann keine neuen Gesetze verabschieden oder bestehende ändern, sobald die Auflösung wirksam ist.


Der Bundestag wurde nicht aufgelöst, sondern es fanden Neuwahlen statt,
Wenn auch vorzeitig.

Was der Skandal ist:

Bärbel Bas könnte den neuen Bundestag mit den neuen Abgeordneten (Verhältnissen) einberufen.

Gehört sich eigentlich so.

Macht sie aber nicht.

Grauzone von "Sie sollte es eigentlich nicht, macht sie aber. Und Du kannst sie nicht für bestrafen.".

LG
D-Marker (ungeimpft)

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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