Gesetzgebung durch aufgelösten Bundestag

tar ⌂, Gehinnom, Sonntag, 16.03.2025, 12:06 (vor 14 Stunden, 14 Minuten)2040 Views

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.

Meiner Kenntnis nach darf ein aufgelöster und abgewählter Bundestag keine regulären Gesetze bzw. Gesetzesänderungen mehr beschließen. Auch dann nicht, wenn der neue Bundestag noch nicht konstituiert ist. Der Grund hierfür ist die fehlende vollständige legislative Kompetenz und Legitimation, die eben beim neuen Bundestag liegt.

Ausnahme: eine absolute Notsituation wie eine Naturkatastrophe oder der Verteidigungsfall. Beides liegt jedoch nicht vor. Selbst, wenn sie vorlägen, würde das Übergangsregelungen oder Notrechte durch die Bundesregierung & den Bundesrat betreffen und keine regulären Gesetzgebungen durch den Bundestag.

Das wäre neben Aiwangers Ablehnung, den möglichen 2 Sätzen der Linken, der zu kurzen Frist zur Bedenkzeit für die Abgeordneten ein weiterer, wenn nicht gar der wesentliche Punkt, diese ganze Sache über das BVerfG zum Scheitern zu bringen.

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Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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