Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

FredMeyer, Mitten in der Karibik, Sonntag, 16.03.2025, 16:00 (vor 13 Stunden, 9 Minuten) @ Dieter1235 Views

Rechtliche Grundlagen

Nach Art. 39 GG endet die Wahlperiode des Bundestages mit der Auflösung (z. B. durch den Bundespräsidenten nach Art. 68 GG oder Art. 63 Abs. 4 GG). Ab diesem Zeitpunkt gilt der Bundestag als „aufgelöst“, was folgende Konsequenzen hat:

Keine Gesetzgebungskompetenz mehr: Der Bundestag kann keine neuen Gesetze verabschieden oder bestehende ändern, sobald die Auflösung wirksam ist.

Ausnahme: Nur bereits eingeleitete Verfahren (z. B. Gesetzesvorlagen, die vor der Auflösung in den parlamentarischen Gremien behandelt wurden) können theoretisch abgeschlossen werden, sofern sie vor der Auflösung initiiert wurden.

Bei der Auflösung des Bundestages 2025 durch Bundespräsident Steinmeier endete die Legislaturperiode sofort. Der Bundestag konnte keine Gesetze mehr beschließen, und die Bundesregierung musste bis zur Neuwahl auf Notstandsinstrumente zurückgreifen.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

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Fred


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