Harakiri

Rain, Freitag, 29.11.2024, 11:18 (vor 27 Tagen) @ LePenseur1368 Views

Sehr geehrter lieber Kollege,

Sie sehen das als Österreicher fast richtig.

Eine Anwaltszulassung erhält man in Deutschland, wenn man die Befähigung zum Richteramt hat, also nach bestandenem zweiten Staatsexamen und in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (was vorher nicht überprüft wird).

Eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung steht einer Zulassung als Anwalt so lange entgegen, bis man unterstellen kann, der Antragsteller ist wieder rechtstreu, was einer Frist von 10 bis 20 Jahren entspricht.

Die Verurteilung entspricht daher einem Berufsverbot.

Was bleibt ihm?

Lehrbücher schreiben. Schwierig, weil er keinen Verleger finden wird.

Juristische Romane schreiben, so wie Schlink. siehe oben.

Wenn die Anwaltskollegen in Weimar gestandene Männer und Frauen sind, wird er in einer oder mehreren Kanzleien als Mitarbeiter eingestellt, um im Hintergrund die Verfahren zu führen.

Nicht toll, aber besser als Bürgergeld.

Mit Sicherheit hat er nicht mit den Konsequenzen gerechnet, denn er hat fachlich KEINEN Fehler begangen. Und dass das System seine kalte Fratze so drastisch zeigt, hat er offensichtlich nicht geahnt.

Davon ab ist die Entscheidung des BGH grottenfalsch, wäre dieses Thema eine Examensarbeit gewesen, stünden 0 Punkte darunter.

Der Amtsrichter hat in diesen Verfahren von Amts wegen ein Verfahren einzuleiten, es braucht keinen Antrag und keinen Antragsteller. Der Amtsrichter kann selbstverständlich die Gutachter frei aussuchen. Er hat nicht die Interessen der Kinder und des Staates gegeneinander abzuwägen, er hat einzig und alleine die Kindeswohlinteressen im Auge zu haben.

§ 1666 Abs. 4 BGB: Bei Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen Dritte treffen.

Vor Corona war unstreitig, daß auch Maßnahmen gegen Lehrer getroffen werden können, Palandt,2014, § 1666 Rn 40, seit Corona ergibt sich aus dem Kommentar, Grünwald (früher Palandt) 2022: Dritte sind nur Privatpersonen, nicht Träger staatlicher Gewalt, § 1666 Rn 41.

Die frühere Rechtsprechung ist aus der Kommentierung des § 1666 entfernt.

Gut, wenn man alte Bücher aufbewahrt.

Ich hoffe, Richter Dettmar legt Verfassungsbeschwerde ein.

Wer näheres aus berufenem Munde lesen will: https://Netzwerkkrista.de


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung