Gegenrede: Jeder vernünftige Investor weiß, dass einem Geschäftsmodell, das auf Subventionen beruht, jederzeit die Geschäftsgrundlage entzogen werden kann.
Als kommunaler Abgeordneter habe ich mit Vertretern der Wind- und Solarbranche zu tun. Die Leute dort sehen häufig vom Äußeren aus wie Lehrer oder Dozenten, halt so typischen Gutmenschen, die man auch im Bioladen jederzeit begegnet.
Sie denken, sie können die Welt retten, sind in ihrem Handeln aber rücksichtslos, gehen über Leichen und sind von Gier getrieben.
Sie wissen genau, dass ihr Geschäftsmodell nicht funktioniert, weil es keinen Markt dafür gibt. Einzig und allein der Staat sorgt mit seinen Subventionen für die Rentabilität.
Ein rational kalkulierender Investor prüft, ob sich seine Investition auch ohne die staatlichen Subventionen rechnet, insbesondere wenn diese sich über einen langen Zeitraum erstrecken. Wenn er dann feststellt, dass er nach einer bestimmten Zeit nicht ohne staatliche Transfers in die Gewinnzone kommt, dann lässt er das Projekt sein oder verbucht es unter Hobby.
Genauso ist es mit den ganzen privaten PV-Anlagen. Viele kalkulieren ihre PV-Anlage mit den Einnahmen aus der Einspeisevergütung, während ich bereits kalkuliert habe, dass in kurzer Zeit die Einspeisevergütung nicht mehr finanzierbar ist. Ich verbuche dann meine PV-Anlage dann unter der Rubrik "Hobby", habe ja auch alles aus Eigenkapital bezahlt.
Also ich finde es schon gerechtfertigt, dass die ganzen Staatsgläubigen und Parasiten an den ehrbaren Nettosteuerzahlern ihr Fett weg bekommen und auch mal finanziell auf die Nase fallen.
Es gibt kein Recht, dass der Stromkunde oder Steuerzahler bis in alle Ewigkeiten die EEG-Profiteure mästet. Letzten Endes sind es sittenwidrige Geschäfte und da ist es richtig, dass das BVerfG diesem Gebaren einen Riegel vorschiebt.
Gruß Plancius
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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER