Alles schön und gut, aber Richter sind keine Rechtsanwälte ...
Cher day-trader,
ohne mich als österreichischer Jurist da allzu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen ... aber ein paar Sachen werden in deutschen und österreichischen Rechtsnormen wohl gleich bzw.ähnlich geregelt sein. Damit hinken aber Ihre begütigenden Erklärungen allerdings beachtlich:
1. Richter sind keine Rechtsanwälte.
Hat dieser geschasste und jetzt abgesetzte Richter eine Anwaltsbefugnis? Wohl kaum. Und mit diesem Urteil wird er auch keine bekommen, wenn er sie jetzt erlangen will (abgesehen von Prüfungen, die dafür vermutlich noch abzulegen sind. Bei der Rückgratbiegsamkeit von Kammern (aller Arten) kann man davon ausgehen, daß der die Prüfung(en) halt - na, so ein Pech aber auch! Nicht genug gelernt, Herr Kollege, was?!- nicht schafft ...
Dmit geht der Hinweis
Volljuristen unterliegen (zumindestens als Rechtsanwälte) einer quasi-Pflichtversicherung in einem sog. "Versorgungswerk".
... schon mal ins Leere.
2. Auch Ihre gönnerhafte Annahme:
Schätze, der "Kumpel" wird in Abwägung seiner Entscheidung schon genauestens gewusst haben, was ihm im worst-case droht!?
gilt nur unter der Voraussetzung, daß er bereits als Richter ein derartiges - und wie wir jetzt(!) wissen: höchst berechtigtes - Mißtrauen in den Rechtsstaat Deutschland hatte, daß er davon ausging, daß ihn seine Standesgenossen eiskalt über die Klinge springen lassen, nur um Stalins Theorem*) zu bestätigen.
Wenn ich von den die mir bekannten Richtern in Österreich auf Deutschland schließe, so würde ich so ein prinzipielles tiefes "Grund-Mißtrauen" eher als Ausnahme denn als Regel ansehen.
3. Schließlich ist ihre Annahme
Existentielles Harakiri macht heutzutage Niemand (mehr) absichtlich! Ausnahmen bestätigen selbstverständlich wie immer das Gegenteil!
auch nur dann zutreffend, wenn der Harakiri-Kandidat weiß, daß er Harakiri begeht. Was ich bei einem erstinstanzlichen Familienrichter prima facie aber nicht annehme.
Gerade unter Beamten (und das sind letztlich auch die Richter) herrschen meist grundsätzlich vertrauensvolle Vorstellungen über die Rechtlichkeit von Verfahren etc.
Nur Anwälte glauben immer ans Schlechte im Menschen! Außer natürlich bei ihren eigenen Mandanten (denn bei denen wissen sie's ja sogar mit Sicherheit ...)
Cordialement
LePenseur
P.S.: hier außerdem ein Link zu den Regelungen über die Versorgungseinrichtung. Da kapitalgedeckt und ohne staatliche Zuschüsse kommt da bei einem 60-Jährigen als Pension nur ein Nasenpopel raus!
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*) das bekanntlich lautet: "Bestrafe einen und erziehe Tausende"
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LePenseur