EIL! Thüringer Verfassungsgerichtshof gibt der CDU weitgehend Recht. Die Geschäftsordnung darf vor der Wahl des neuen Landtagspräsidenten geändert werden.
Juristische Sensation!
Die meisten Juristen haben sich gestern dahingehend geäußert, dass die Beschwerde der CDU beim Thüringer Verfassungsgericht keinen Erfolg haben wird.
Doch die Richter haben anders entschieden.
Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtages kann nun vor der Wahl des Landtagspräsidenten im Sinne von CDU, BSW und LINKEN geändert werden. Es bedarf dann nicht mehr des Vorschlags der stärksten Fraktion, die aktuell die AfD in Thüringen stellt.
Die AfD-Kandidatin Wiebke Mühsal hat damit wohl keine Chancen mehr auf den Posten des Landtagspräsidenten.
https://www.ad-hoc-news.de/politik/der-thueringer-verfassungsgerichtshof-hat-eine-einst...
Gruß Plancius
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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER