Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Kanzlerakte (wenn es sie denn geben sollte) auch für das Gebiet der Ex-DDR gilt.
Einen solchen Passus hätten die Sowjets im 2 + 4 Vertrag niemals hineingeschrieben.
Überhaupt denke ich, dass unser rechtlicher Status immer noch nicht eindeutig geklärt ist, u.a. was gilt für das Gebiet der Ex-BRD und was gilt für die Ex-DDR.
Und selbst dann wenn Rechtsfragen eindeutig sind. In den internationalen Beziehungen zwischen Staaten sind Vereinbarungen nur ein Stück Papier.
Wenn ich diese Vereinbarungen nicht durchsetzen kann, dann sind die Verträge das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
Gruß Plancius
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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER