Stromnetz Berlin hat geantwortet - Oh jeh

Manuel H., Mittwoch, 31.05.2023, 12:40 (vor 465 Tagen) @ Manuel H.1650 Views

Welcher Vermieter wird einem Mieter erlauben, das vermietete Stromnetz der Wohnung für Einspeisungen zu nutzen, wenn er damit die Verantwortung für alle möglichen Schäden übernehmen muß?

Zitat Stromnetz-Berlin Schreiben

Stromnetz BerlinZählerfreigabe steckerfertige PV Anlage

Sehr geehrte*r Kund*in,
Ihre eingereichten Unterlagen für eine steckerfertige PV Anlage haben wir erhalten.
Die Beauftragung zur Zählersetzung wurde weitergeleitet. Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung unter der Rufnummer 492025809, zwei Werktage nach dieser Nachricht, mit der Zählerabteilung "Metering" in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Auf Grund der aktuell eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit, können Sie auch gerne eine E-Mail an „metering.privatkunden@stromnetz-berlin.de“ mit einem Rückrufwunsch zur Terminvereinbarung senden.
Nach dem erfolgtem Zählerwechsel, dürfen Sie dann die Anlage betreiben.

Anbei noch einige Informationen zum ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlage:

Welche Gefahr besteht?
Ordnungsgemäße Endstromkreise sind für den Anschluss von Verbrauchern ausgelegt und mit den entsprechenden Schutzeinrichtungen im Stromkreisverteiler gegen Kurzschluss und Überlast geschützt. Wird in einen Endstromkreis „rückwärts“ an beliebiger Stelle elektrische Energie eingespeist sind Funktion und Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen nicht mehr sichergestellt. Es kann unter bestimmten Umständen zur erhöhten Brandgefahr bei einer Überlastung der Stromkreisleitungen und den dadurch entstehenden Folgeschäden kommen.
Die Deckung solcher möglicher Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der elektrischen Anlage sollten Sie mit Ihrem Versicherer klären. Sind Sie nicht selbst der Hauseigentümer, muss dieser als Eigentümer der elektrischen Anlage Ihrem Vorhaben zustimmen.

Was können Sie tun?
Um die geplante Erzeugungsanlage sicher anzuschließen und betreiben zu können wenden Sie sich bitte an einen in einem Elektro-Installateur Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetrieb. Dieser wird ihre elektrische Anlage prüfen und kann feststellen ob eine vorhandene Steckdose an einem eigenen Stromkreis angeschlossen ist. In diesem Fall kann die vorhandene Steckdose gegen eine Geräteanschlussdose für Festanschluss ausgetauscht werden.An dieser Geräteanschlussdose kann die Erzeugungsanlage fest angeschlossen (ohne Stecker) betrieben werden. Alternativ kann auch ein separater Anschluss über eine neue Leitung ab Stromkreisverteiler installiert werden. Ein solcher Anschluss ist, bei einer vereinfachten Anmeldung, nur bis zu einer Leistung von 600VA zulässig!
Seit dem 01.05.2018 erlaubt die die Norm DIN VDE 0100-551-Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen, dass eine Erzeugungsanlage, nach Prüfung einer zugelassenen Elektro Firma auch an einen Endstromkreis fest angeschlossen werden darf, wenn er dementsprechend abgesichert ist. Voraussetzung ist natürlich, dass die Erzeugungsanlage auch in allen anderen Punkten den allgemein anerkannten Regeln entspricht und die Anforderungen aus den genannten Regelwerken des VDE eingehalten sind.
Alternativ ist es möglich, neben dem Festanschluss, auch den Anschluss über eine genormte Energiesteckvorrichtung z.B. nach DIN VDE V 0628-1 zu realisieren. Auch dieses kann von einer zugelassenen Elektro Firma installiert werden. Es handelt sich bei der Energiesteckvorrichtung nicht um den oftmals und fälschlicherweise in verschiedenen Medien propagierten Schuko-Stecker. Auch hier darf vereinfacht angemeldet nur eine maximale Leistung von 600VA angeschlossen werden!

Meldepflicht von Photovoltaikanlagen:
Der Bundesnetzagentur müssen durch den Anlagenbetreiber alle neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen im PV-Meldeportal gemeldet werden, unabhängig davon, ob für sie eine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Stromnetz Berlin


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