Kaufland Marktplatz vielleicht besser als Netto

Manuel H., Samstag, 27.05.2023, 14:08 (vor 335 Tagen) @ Olivia1536 Views

https://www.kaufland.de/product/464954539/?kwd&source=pla&sid=32800206&gcli...

810 Watt KP (Peakleistung)
abgeregelt durch den Wechselrichter auf 600 Watt
hat einen Deyle Wechselrichter.

Preis nur 599,99 Euro, abzgl. 500 Euro Förderung, klingt irgendwie verlockend.

Förderung trotz Zuwendungsbescheid natürlich hakelig.

Jetzt heißt es, dass der Zuwendungsbescheid erst dann gültig wird, wenn man die Solaranlage vorschüssig bereits gekauft hat.

Insbesondere würde darauf geachtet, dass die unbare Zahlung eindeutig dem Gerät zuzuordnen ist, nicht nur müsse Rechnungsempfänger und überweisendes Bankkonto identisch sein, es dürfte auch keine Differenz zwischen Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag stattfinden.

Das sei bei Sepa Überweisungen deswegen kritisch, weil zwischen Rechnungsdatum und Zahlungsdatum eine Differenz besteht.

Kreditkartenzahlungen können zur Verweigerung führen, da ja dort das Kreditkartenkonto belastet wird und monatlich der Saldo vom Girokonto abgebucht wird. Der ist aber selten identisch mit der Kaufsumme (wenn man die Kreditkarte noch für weitere Einkäufe nutzt). Dann sei mit einer Auszahlungsverweigerung zu rechnen.

Die Auszahlungsprüfung erfolge in mehreren Schritten, Vorprüfer, Hauptprüfer, Nachprüfer, erst dann könne überwiesen werden, wobei nicht auszuschließen ist, dass in dieser Folge der eine oder andere Prüfer sich die Stromnetz-Anmeldung nachgewiesen haben möchte, die schriftliche Einverständnis-Erklärung des Vermieters, den Wiegand-Stecker.

Ausgezahlt werde erst, wenn nachgewiesen wird, dass die Anlage nicht nur gekauft, sondern auch in Betrieb gesetzt wurde.

Hab dann scherzhaft gefragt, ob es außerdem eine schriftliche Bestätigung eines amtlich vereidigten sachverständigen Elektrikers braucht, der die ordnungsgemäße Installation bescheinigt, da war er überfragt.

Wenn die Unterlagen später als 8 Wochen nach Antragsstellung (nicht Bewilligung) vollgültig eingereicht werden, führe das zur Auszahlungsverweigerung.

Umzüge innerhalb Berlins müssen angezeigt werden, Umzüge außerhalb Berlins führen zur anteiligen Verwirkung der Förderung.

Ich vermute mal, dass der Steuerzahler auf die 500 Euro Fördernung noch mal um die 2.000 Euro Verwaltungskosten draufpacken muß.


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