Es wäre erstmal gar keine Klage, Anklage oder Anzeige, sondern nur ein höflich formulierter Geschäftsbrief mit Bitte um Rückzahlung des Kaufbetrages wg. erheblicher Sachmängel. owT BerndBorchert, Sonntag, 26.02.2023, 20:59 (vor 1028 Tagen) @ Naclador2524 Views .