Neben all diesen straf- und zivilrechtlichen Anklagen sollte der Besteller der Impfstoffe das Geld zurückfordern (nach BGB ab §241), weil die Ware nicht das geleistet hat, was versprochen wurde
Weder haben die Impfstoffe vor Ansteckung geschützt noch vor Ansteckbarkeit, und auch nicht vor schweren Verlauf und Tod.
Von den Nebenwirkungen ganz zu schweigen - es geht *allein* um die Nicht-Erfüllung der versprochenen Leistung.
Das ist das, was Biontech, Pfizer, etc. am meisten weh tut: Das Geld zurückzahlen zu müssen. Biontech wird daran zu Grunde gehen - gerechterweise.
Bernd Borchert