Neben all diesen straf- und zivilrechtlichen Anklagen sollte der Besteller der Impfstoffe das Geld zurückfordern (nach BGB ab §241), weil die Ware nicht das geleistet hat, was versprochen wurde

BerndBorchert, Sonntag, 26.02.2023, 10:48 (vor 431 Tagen) @ Albrecht2549 Views
bearbeitet von BerndBorchert, Sonntag, 26.02.2023, 11:07

Weder haben die Impfstoffe vor Ansteckung geschützt noch vor Ansteckbarkeit, und auch nicht vor schweren Verlauf und Tod.

Von den Nebenwirkungen ganz zu schweigen - es geht *allein* um die Nicht-Erfüllung der versprochenen Leistung.

Das ist das, was Biontech, Pfizer, etc. am meisten weh tut: Das Geld zurückzahlen zu müssen. Biontech wird daran zu Grunde gehen - gerechterweise.

Bernd Borchert


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