Da wäre ich mir nicht so sicher.

Naclador, Göttingen, Sonntag, 26.02.2023, 18:20 (vor 1021 Tagen) @ Teckel2873 Views

Die Anwälte werden in erster Linie die Haftungsfrage wegen Impfschäden und die strafrechtlichen Belange im Blick gehabt haben. Ob sie sich bezüglich Unwirksamkeit abgesichert haben, weiß ich nicht.

Jedenfalls aber wären solche Klauseln sittenwidrig und können den Vertrag daher unwirksam werden lassen.

Man sollte diesen Weg nicht unbeschritten lassen.


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