Befreundeter Psychiater dazu

Rheingold, Montag, 09.01.2023, 07:51 (vor 1145 Tagen) @ Olivia2824 Views

Für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ist ein Gutachten durch einen Psychiater notwendig.
Mir erzählte einer, dass er, wenn er beispielsweise wegen offensichtlicher Gründe von einem solchen Vorhaben gutachterlich abrät, er sofort Klageandrohungs-Schriften zugestellt bekommt, von Rechtsanwaltskanzleien beeindruckender Größe mit Niederlassungen in fast allen Großstädten der westlichen Welt, mit Geldforderungen, die sich gewaschen haben.


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