Sich für eine Schusswaffe eine Erlaubnis einholen muss nur der, der auch die Absicht hat, sie anzuwenden

Mephistopheles, Freitag, 26.11.2021, 12:47 (vor 853 Tagen) @ igelei1399 Views

Wer keine Abscht hat, die Schusswaffe anzuwenden, braucht auch keine Erlaubnis. Das zeigt sich auch daran, dass, wenn einer mit einer Schusswaffe, obwohl er keine Absicht hatte, sie anzuwenden, trotzdem damit schießt, dass die Strafe für unerlaubten Waffenbesirtz nicht mehr ins Gewicht fällt.

Gruß Mephistopheles


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