Kleine Auflstung über die Zeiten vor 90 Jahren.
Jeder Duplizität mit der heutigen Zeit ist rein zufällig, jeder Vergleich ist nicht zulässig.
1.April 1933 entstand das Motto "Kauft nicht bei Juden"
Heimtückegesetz vom 20.12.1934:
Die Bestimmung des § 3 der Verordnung wurde fast wortgleich als § 1 des Gesetzes übernommen. Danach wurde bestraft, wer „vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet…“. Auch grob fahrlässige Taten waren strafbar. Als Strafmaß wurde eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis festgelegt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Heimt%C3%BCckegesetz
1.September 1939. Die Polizei erläßt ein abendliches Ausgehverbot für Juden ab 20 Uhr, im Sommer ab 21 Uhr. An manchen Orten/Städten gab es das schon früher, z.B. Ulm, 9.11.1938
https://physik.nawi.at/index.php/ausgangsverbot-fur-die-judische-bevolkerung/
12. Dezember 1939 RSHA-Erlaß: Juden ist nun auch verboten, öffentliche Telephonzellen zu benutzen.
Im christlich-sozialen Staat, in dem die katholische Kirche eine entscheidende Funktion inne hatte, wurden auch Jüdinnen und Juden in bestimmten Berufen(BeamtInnen, LehrerInnen sowie medizinisches Personal in öffentlichen Spitälern) mit Diskriminierungen konfrontiert.