Bei Warnstufe NULL gilt weiterhin die Maskenpflicht! Warnstufe NULL = 0 bis 3 Personen pro 100.000 Einwohnern wegen Corona-Infektion im Krankenhaus.
Das gilt bei Warnstufe 0
Bei Warnstufe 0 liegt die Hospitalisierungsinzidenz zwischen 0 und 3. Das bedeutet, es sind zwischen null und drei Personen pro 100.000 Einwohnern mit einer Corona-Infektion im Krankenhaus.
Abstand: Der Senat empfiehlt grundsätzlich, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, an die Hygiene zu denken und geschlossene Räume zu belüften.
Masken: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr und im Einzelhandel.
Veranstaltungen: Es gibt keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen. Verantwortliche einer Veranstaltung müssen ein Hygiene- und Schutzkonzept vorlegen.
Bei Großveranstaltungen ab 5.000 bis maximal 25.000 Personen gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete). Maske in Innenräumen ist genauso Pflicht wie die Abstandsregelung.
Ausnahmen gelten für Großveranstaltungen, die den Zutritt nach der 2G-Option umsetzen, bei denen also nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben.
Wird von dem Betreiber oder Verantwortlichen einer Einrichtung oder einer Veranstaltung das 2G-Modell angewendet, müssen die Betreiber dem Personal, das nicht geimpft oder genesen ist, Corona-Tests organisieren. Mitarbeiter auf 2G-Veranstaltungen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen sich im Zuge des 2G-Models täglich testen.
Wann soll JEMALS dieses Affentheater enden?
Bei Null Personen pro 100.000 Einwohnern gilt WEITERHIN DIE MASKENPFLICHT.
Was soll das? Wie sieht die Exitstrategie aus?
Gruß
Albrecht
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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!
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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)