Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann nur ergehen, wenn der oder die Gläubiger einen Titel haben
Den muss man erst einmal erwirken. Im Normalfall entsteht ein Titel durh einen Gerichtsbeschluss.
Damit ein Gerichtsbeschluss ergehen kann, muss vorher ein Gerichtsverfahren stattgefunden haben. Da hat man das Anhörungsrecht. Außerdem kann man einen Anwalt mit der Vertretung der eigenen Interessen beauftragen.
Ausnahme Staat. Der erstellt sich seine Titel gerne selber. Aber auch da kann man Widerspruch einlegen, Stundung beantragen, Ratenzahlung, Aussetzung der Vollstreckung usw. Aud jeden Fall geht einem Pfändungs- und Überweisungsbeschlss ein mehrjähriges Verfahren voraus. Wenn einer politische Willkür vermutet, sollte er bereits im Vorfeld Rechtsmittel einlegen. eistens wartet die Gegenseite sogar darauf.
Ein Pfänsungs- und Überweisungsbeschluss kommt niemals über Nacht und ist lange im Vorfeld absehbar.
So ist es zumindest hier in Bayern unter der rabenschwarzen CSU-Regierung. Kann natürlich sein, dass in Hannover andere Gepflogenheiten herrschen.
Gruß Mephistopheles