Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses

Taurec ⌂, München, Dienstag, 07.09.2021, 19:21 (vor 933 Tagen) @ der_Chris2675 Views

Hallo!

Die Verwendung dieses Begriffes scheint sich in der Rechtssprache nicht auf die nachträgliche Rechtfertigung eines bestehenden, sondern den Abschluß eines neuen Beschäftigungsverhältnisses zu beziehen, vgl. hier:

"Ein Arbeitsverhältnis wird regelmäßig durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages begründet."

Demnach interpretiere ich die heutige Gesetzesänderung so, daß der Impfstatus für die Neueinstellung von Arbeitskräften in den genannten Berufen entscheidend sein kann, nicht aber für das Fortbestehen bereits begründeter (abgeschlossener) Arbeitsverhältnisse. Nicht geimpft zu sein, kann per se also noch kein Kündigungsgrund sein. Zumindest, wer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat, kann durch Verweigerung der Impfung allein nicht seinen Job verlieren. Ob dies auch bei der in Frage stehenden Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zutrifft, wage ich zu bezweifeln. Darüber hinaus ist fraglich, ob gelernten, ungeimpften und unbeschäftigten Kräften in den genannten Bereichen der Wiedereinstieg in ihren Beruf möglich sein wird.
Nichtsdestoweniger öffnet das Gesetz der Diskriminierung Ungeimpfter am Arbeitsplatz Tür und Tor, auch wenn diese nicht gekündigt werden können. Die dürfen sich da wohl auf allerlei Schikanen einstellen, welche auf die sicherlich bewußt schwammig formulierte "Art und Weise der Beschäftigung" abzielen.

Gruß
Taurec

--
„Es lebe unser heiliges Deutschland!“

„Was auch draus werde – steh’ zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“


Weltenwende


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung