Vielleicht kannst Du ein bisschen genauer werden, um was es geht. (mT)

DT, Dienstag, 07.09.2021, 09:56 (vor 961 Tagen) @ der_Chris3865 Views

Art 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Was genau soll beschlossen werden? Habe nichts gefunden. Die 19 ersten Artikel im GG dürfen nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet werden. Eine solche Abstimmung ist sicher nicht vorgesehen.

https://www.rnd.de/politik/merkel-und-kanzlerkandidaten-live-im-schlagabtausch-abstimmu...

Wenn irgendein Gesetz gegen Art 3 GG verstößt, sollte es vom BVerfG einkassiert werden. Stefan Harbarth vom BVerfG ist eine Merkel-Marionette, daher kann man beim Einkassieren nicht so sicher sein.

Der Artikel 3 als solcher wird sicher nicht zu Grabe getragen.


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