Rechtsstaat am Ende

Rain, Dienstag, 07.09.2021, 14:32 (vor 956 Tagen) @ Mirko3537 Views

Lieber Mirko,

zu gerne würde ich Dir in Bausch und Bogen widersprechen.

Leider kann ichs nicht.

Das Rechtssystem ist dort vollkommen verludert, wo es um

1. politische Agenda
2. Gelder des Staates geht.

Bei der politischen Agenda gibt es keine Gleichbehandlung nach Art. 3 GG mehr.

Es herrscht jetzt Gesinnungsstrafrecht. Bei den Richtern teilweise unbewußt.

Beispiel: Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Teilnahme an einer Demo ohne den geforderten Abstand. Der Mandant: Mittelschicht. Der Polizist (Zeuge): Der Betroffene hat den Mindestabstand unterschritten. Mandant: Sie sind doch auf mich zugekommen. Polizist: Das kann ich nicht ausschließen.

Damit wäre das Verfahren eigentlich beendet gewesen.

Richter gibt zu Protokoll: Gehört nicht den Querdenkern an.

Der Richter hat sich nichts Schlimmes dabei gedacht, aber ist so geprägt, daß er strafverschärfend werten würde, wenn der Demonstrant ein Querdenker wäre.
Das ist Gesinnungsstrafrecht per excellence.

(Ich setz jetzt der Einfachheit halber Owi,- und Strafrecht gleich)

Wenn ich Urteile über Vergewaltigungen oder Abstechungen lese, bin auch ich entsetzt.

Dem gegenüber stehen dann Urteile wegen Beleidigung von Transen, die absolut über das Maß hinausgehen.

Allerdings, und das muß man, um das einordnen können, wissen:

Deutsche bekommen in aller Regel Geldstrafen, die können vollstreckt werden.

Nichtdeutsche bekämen für die Straftaten in der Regel Gefängnisstrafen, die können nicht vollstreckt werden, weil die Gefängnisse übervoll sind.

Die unterschiedlichen Sanktionen sind nicht in der Nationalität begründet, sondern entstehen durch die unterschiedliche Art der Straftaten.


Ebenso, wenn über Unterhalt gestritten wird. Muß der Staat einspringen durch Sozialleistungen, hat der Unterhaltspflichtige keine Chance.

Macht das Gericht einen Fehler, der Geld kostet, wird die Beschwerde (kostenpflichtig) abgewiesen. Auch bei gröbsten Verfahrensfehlern.

Stellen Richter Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen ein (mit nachvollziehbaren Gründen), müssen sie mit Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen sich rechnen.

Wer das nachlesen will, schaut bei Wiki nach Rechtsbeugung.

Klar verlangen die Anwälte Geld für ihre Arbeit, sie leben davon. Sie haften nicht für den Erfolg, weil dieser nicht immer vorher abgeschätzt werden kann. Das liegt manchmal am mangelnden Wissen des Anwaltes, manchmal aber auch am Richter. Manchmal auch am Mandanten....


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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