Satz 1 und 3

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Dienstag, 07.09.2021, 10:39 (vor 1592 Tagen) @ DT5240 Views

Es wird zwischen Geimpft und Ungeimpft unterschieden, der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis davon abhängig machen.
Versteckt in der Abstimmung zur Flutopferhilfe Ahrtal

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Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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