Zwangssicherungshypothek
Die Zwangssicherungshypothek wird in Abt. III des Grundbuchs eingetragen. Wird die akzessorische Hypothek nicht bedient, wird die Versteigerung betrieben.
Da wird groß niemand gesucht oder Aufwand betrieben.
Wer sich nicht rührt, aus welchen Gründen auch immer, ist sein Eigentum los.
Eine evtl. die Hypothek+Kosten übersteigende Zuschlagssumme steht dem, dann ehemaligen, Eigentümer zu.
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Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen.(Otto Rehagel)